Informationen
Die pädaudiologische Beratungsstelle ist eine erste Anlaufstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche, bei denen eine Hörschädigung diagnostiziert ist oder vermutet wird.
Bei allen Fragen rund um das Thema Hörschädigung bei Kindern im Alter von 3 Monaten bis zum Ende der Schulzeit stehen wir Eltern, Erzieher*innen, Lehrer*innen, anderen Therapeut*innen oder Fachdiensten gerne beratend zur Seite.
- Wir stellen bei Bedarf einen Antrag zur Aufnahme in unsere Frühförderung oder auch in den Förderschulkindergarten für hörgeschädigte Kinder.
- Wir bieten Beratung über mögliche Bildungswege und beraten Familien, Kitas und Schulen
- Wir bieten die Möglichkeit einer umfänglichen Überprüfung der Auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung in der Audiometrie.
- Wir bieten eine umfangreiche Diagnostik (pädagogisch audiometrische Diagnostik, Sprachdiagnostik, Entwicklungsdiagnostik, Intelligenzdiagnostik) als Grundlage der individuellen Förderplanung
Frühförderung
Eine fachpädagogische Frühförderung bieten wir für Kinder mit einer Hörschädigung und für hörende Kinder hörgeschädigter Eltern im Alter von 3 Monaten bis zu Schuleintritt an.
Den Antrag für die Frühförderung stellen Sie in der Beratungsstelle.
AVWS
Um Sie fundiert beraten zu können, benötigen wir vorab eine aktuelle fachärztliche Diagnose (HNO), aus der hervorgeht, dass keine periphere Schwerhörigkeit vorliegt, gerne bereits mit einer AVWS-Überprüfung.
In der Pädagogischen Audiologie der Beratungsstelle kann dann eine ausführliche Überprüfung der Auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung erfolgen. Wir beraten sie anschließend aus einer pädagogischen Perspektive zu den Ergebnissen und möglichen weiteren Schritten.
Erste Hinweise und konkrete Fragen zu einer möglichen AVWS, können sie auf dem Screeningbogen der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP) finden.
Hier kommen Sie zum Fragebogen DGPP AVWS.
Wenden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen in einer ersten schriftlichen Beratungsanfrage an
Cornelia Siepmann
Pädagogische Audiologie
In unserer Beratungsstelle können wir allen Kindern und Jugendlichen
die von uns betreut werden (Frühförderung, Kindergarten, Schülerinnen und Schülern vor Ort und im Gemeinsamen Lernen) eine Hörüberprüfung auf dem technisch neusten Stand anbieten.
Im Bereich der Hörüberprüfung werden folgende Verfahren kindgerecht durchgeführt.
- Tonaudiometrie zur Ermittlung des Hörstatus
- Knochenleitungsmessung
- Freifeldaudiometrie
- Sprachaudiometrie mit und ohne Störschall
Hörende Kinder hörgeschädigter Eltern (CODA´s)
Hörende Kinder hörgeschädigter Eltern (CODA = Children of Deaf Adults) haben nach § 53 SGB XII von Geburt bis Schuleintritt das Recht auf Frühförderung. Wir bieten Beratung, Unterstützung und Frühförderung für hörgeschädigte Eltern mit Ihren hörenden Kindern an.
Die vorrangigen Ziele sind dabei:
- die Lautsprachentwicklung des Kindes zu fördern
- die Identitätsentwicklung als Kind hörgeschädigter Eltern zu begleiten
- die Kommunikation (Gebärdensprache und Lautsprache) in der Familie zu unterstützen
- das Kind in sein soziales Umfeld zu integrieren
- die Eltern in ihren Kompetenzen zu stärken
Einzugsgebiet
Kontakt und Anfahrt
LWL-Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche
Westkampweg 79
33659 Bielefeld
lwl.beratungsstelle@lwl-westkamp.de
Tel: 0521/40429330
Fax: 0521/40429333